Mehr als eine Unterstützung: Ein Zeichen für Handlungsfreiheit.
Im barrierefreien Generationenbad ist jeder willkommen. Groß und Klein, Jung und Alt, geh- oder seheingeschränkte Menschen. Sei es bloße Vorsorge, ein Familienzuwachs mit besonderen Bedürfnissen oder ein plötzlicher Wandel der Lebenssituation – irgendwann kommt bei jedem der Punkt, wo die Idee eines barrierefreien Generationenbads eine Überlegung wert ist. Da barrierefreie Badausstattung wegen der spezifischen Anforderungen auch einmal teurer ausfallen kann, unterstützt der österreichische Staat die Bürger beim (UM-)Bau des Eigenheims mit einer eigenen Förderung. Ob und wie tief das jeweilige Bundesland in die Förderungstasche greift, hängt von den bundeslandspezifischen Förderungsrichtlinien selbst ab.
Im Burgenland wird Barrierefreiheit im Rahmen der Wohnbauförderung gehandhabt. Ziel dabei ist es, das vorrauschauende, uneingeschränkte Wohnen zu befördern. Jetzt kommt der Clou: Werden die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung oder beim (Um-)Bau bedacht, wie z. B. ebenerdige Duschen ohne Schwellen, besteht auch ein Anspruch auf einen Bonusbeitrag. Dieser ist natürlich bei jedem Projekt von den anfallenden Kosten abhängig.
Die Stadt Wien ist beim Thema Barrierefreiheit ebenfalls aktiv, hilft diese doch beispielsweise beim behindertengerechten Umbau der eigenen vier Wände finanziell mit. Von einer Türverbreitung bis hin zum Ausstatten des Bads mit barrierefreien Elementen, die Förderung lässt fast nichts außen vor.
Gut gefördert, schön gewohnt
Auch ein anderes östliches Bundesland will den Bürgern aller Altersgruppen ein Zuhause nach den eigenen Wünschen und Bedürfnissen ermöglichen: Niederösterreich. Mit der zusätzlichen Förderung „Barrierefreies Wohnen“ geht das Bundesland insbesondere Menschen mit Behinderungen und den Älteren zur Hand. Dadurch sollen ihnen genau die Vorteile vom barrierefreien Wohnen finanziell ermöglicht werden, welche Barrierefreiheit überhaupt ausmachen: mehr Sicherheit und Selbstständigkeit im Alltag.
Im benachbarten Oberösterreich wird barrierefreiem Wohnen ebenfalls ein hoher Stellenwert zugeschrieben. Rollstuhlfahrer, schwer Gehbeeinträchtigte sowie Menschen ohne obere Extremitäten werden bei der behindertengerechte Wohnraumadaptierung unterstützt. Egal ob ein Treppenlift eingebaut werden soll, eine barrierefreie Dusche im Bad Platz finden soll oder die Türen verbreitet gehören: die Förderung sorgt dafür, dass jede behindertengerechte Ausstattung, die gebraucht wird, auch leistbar wird.
Förderungen im österreichischen Stil
Barrierefreiheit wird auch im Bundesland Salzburg großgeschrieben. Das Stichwort hierbei lautet behindertengerechte Wohnraumadaptierung. Sprich, muss ein Zuhause barrierefrei und pflegegerecht werden, kann beim Land Salzburg ein Antrag auf einen Zuschuss gestellt werden. Eine von den Bedingungen dabei ist, dass der Hauptwohnsitz im Bundesland selbst ist. Dasselbe gilt in Tirol. Um förderbare Maßnahmen wie das Anbringen eines Treppensteigers oder den altersgerechten Badumbau – dazu zählt beispielsweise der Einbau einer bodengleichen Dusche oder behindertengerechte Toilette – vom Land Tirol finanziert zu bekommen, muss man unter anderem in einem Ort oder einer Stadt in Tirol gemeldet sein.
In der Steiermark sieht es förderungstechnisch ähnlich aus. Dort werden ebenfalls Maßnahmen für barrierefreies und altengerechte Wohnverhältnisse begünstigt. Die Förderung kann dabei sowohl ein Eigentümer einer Wohnung sowie Mieter bei den Behörden des Bundeslandes beantragen. Die Vorarlberger dürfen sich ebenfalls über einen entsprechenden Zuschuss für mehr Barrierefreiheit im Eigenheim freuen. Dabei gilt: Einrichtungsgegenstände und Behelfe, die nicht zwingend relevant sind, müssen aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Denn die Förderungen decken nur Baukosten wie die Installation eines unterfahrbaren Waschbeckens o. Ä. ab.
Besser früh als zu spät.
Wie immer gilt: Es sollte erst dann mit den Bauarbeiten begonnen werden, wenn das Förderungsansuchen bewilligt wurde! So können Sie sich sicher sein, dass Sie auch wirklich das Geld erhalten, dass Ihnen zusteht.
Unterstützung in Hülle und Fülle
Barrierefreies Bauen wird in Österreich mit dem Zuschuss für behindertengerechte Wohnungsumbauen die Aufmerksamkeit geschenkt, die es mindestens verdient. Die Form der Unterstützung variiert dabei von günstigen Darlehen über einmalige Zuschüsse bis hin zu weiteren Tilgungserleichterungen. Dazu zählen unter anderem:
- Wohnbauförderung
- Sanierung
- Wohnbeihilfe
- Geförderte Darlehen
- Unterstützungsfond für Menschen mit Behinderung
Da in den Bundesländern verschiedene Bauordnungen und Förderungsmaßnahmen greifen, ist es wichtig, rechtzeitig das eigene Förderungsansuchen an die entsprechende Stelle zu übermittelt. In der Regel sollte deshalb schon vor der (Um-)Baubeginn die zuständige Stelle – also das Amt der Landesregierung sowie die Behörde bzw. Beratungsstelle – kontaktiert werden, um jegliche Fragen, Anforderungen und Co. im Vorhinein zu klären. Damit sparen Sie sich nicht nur Zeit und Nerven, sondern, sofern die Förderungsrichtlinien beim (Um-)Bau erfüllt werden, eine Menge Geld!